
Im Oktober 2007 veröffentlichte der Tschechische Schiedsgerichtshof 15 ADR-Entscheidungen zu .eu-Domains, die alle aus einem Verfahren gegen den Domaininhaber resultierten. Sämtliche Entscheidungen wurden durch einen Einzelrichter gefällt. Wie schon in den Vormonaten wurde der weitaus überwiegende Teil der Beschwerden zu Gunsten des Bf. entschieden. Lediglich in zwei Fällen kam es zu einer Abweisung der Beschwerde. Siebenmal war die Verfahrenssprache Englisch. Dreimal wurde auf Polnisch, zweimal auf Italienisch und jeweils einmal auf Deutsch, Holländisch und Ungarisch prozessiert. Dieser (über den rechts oben angebrachten "Externen Link" im Volltext abrufbare) Beitrag fasst die maßgeblichen Verfahren kurz zusammen und stellt die dort relevant gewordenen Rechtsfragen dar.
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