Verwaltungsrecht

Definition Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht, Teil des öffentlichen Rechts, regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürger. Das Verwaltungsrecht steht im Gegensatz zum Zivilrecht, das sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern auseinandersetzt. Zur Geltung kommt das Verwaltungsrecht auch dann, wenn z.B. die Verwaltungsorgane untereinander streiten. Das Verwaltungsrecht gliedert sich auf in das Allgemeine Verwaltungsrecht und das Besondere Verwaltungsrecht. Drei Grundsätze haben im Verwaltungsrecht eine zentrale Bedeutung: Die Verwaltung darf nicht ohne Gesetz handeln, die Verwaltung darf nicht gegen das Gesetz handeln und die Verwaltung muss den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren.
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