Der Begriff Vermögensnachfolge beschreibt ein Beratungsgebiet, welches sich aus verschiedenen juristischen Disziplinen zusammensetzt. Zielsetzung ist die ausgewogene Definition des vorhandenen Vermögens und ihre gerechte Verzteilung und Sicherung. Klassiche Beratungsfelder der Vermögensnachfolge sind Unternehmen und vermögende Privatpersonen, welche erfahrungsgemäß über ein besonders diversifiziertes Vermögensportfolio verfügen (so z.B. Immobilienbesitz, Beteiligungen, eine Kunstsammlung, Wertpapiere etc.).
Typische Fragen bei der Übergabe eines Unternehmens an einen Nachfolger sind etwa:
Befinden sich bewertugsvolatile Gegenstände im Vermögen (zB. Kunstgegenstände) ist die besondere Sensibilität und spezifische Fachkenntnis des Beraters gefordert. Hier gilt es insbed
Die vorstehenden Fragetsellungen möchten nur einen ersten Einblick in der Beratung in der Vermögensnachfolge, hier am Beispiel des Kunstbesitzes geben. Für weitere Erörterungen steht Ihnen jeder sachkundige und spezialisierte Rechtsanwalt mit Rat und Tat zur Seite. Für die steuerlichen Fragen empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuziehen, welcher mit dem Rechtsanwalt bereits erfolgreich im Bereich der Vermögensnachfolge zusammengearbeitet hat.
1988-1993 Studium der Rechts- und Politikwissenschaften an der Universität Tübingen und der Georgetown University, Washington...

Veranstalter: Dittmann Rechtsanwälte
Synonyme zu "Vermögensnachfolge":
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Wer teilt, hat mehr!Die frühzeitige Nachlassplanung sichert nicht nur Vermögen, sondern hilft auch, Steuern zu sparen. Das gilt für alle - für jene, die etwas zu vererben haben, wie auch für die glücklichen Erben."Erbvorsorge jetzt!" informiert zuverlässig darüber,...
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Dr. iur. Michael Ivens, LL.M. (LSE)
Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz:
Wir betreuen ausschließlich eignergeführte bzw. eignerbestimmte Familienunternehmen und deren Gesellschafter sowie Stiftungen.
Diese beraten wir in konzeptionellen Fragestellungen, nicht im operativen Tagesgeschäft. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen und interdisziplinären Beratungsansatz. Ausgangspunkt unserer Betrachtungen ist hierbei nicht allein das Unternehmen als solches, sondern das Familienvermögen in seiner Gesamtheit.
www.hennerkes.de
Prof. Rainer Kirchdörfer