Vermögensnachfolge

Definition Vermögensnachfolge

Der Begriff Vermögensnachfolge beschreibt ein Beratungsgebiet, welches sich aus verschiedenen juristischen Disziplinen zusammensetzt. Zielsetzung ist die ausgewogene Definition des vorhandenen Vermögens und ihre gerechte Verzteilung und Sicherung. Klassiche Beratungsfelder der Vermögensnachfolge sind Unternehmen und vermögende Privatpersonen, welche erfahrungsgemäß über ein besonders diversifiziertes Vermögensportfolio verfügen (so z.B. Immobilienbesitz, Beteiligungen, eine Kunstsammlung, Wertpapiere etc.).

Typische Fragen bei der Übergabe eines Unternehmens an einen Nachfolger sind etwa:

  • Wer soll den Betrieb oder das Unternehmen fortführen? In welcher Form?
  • Findet sich in der Familie ein Nachfolger?
  • Welche alternative -ggf. gemeinnützige- Gestaltungsformen sind denkbar?
  • Muß das Unternehmen umgestaltet und von einem "externen" Unternehmensnachfolger geführt werden? 
  • Soll der Betrieb veräußert werden?
  • Wann soll das geschehen?
  • Wie kann der Betrieb wirtschaftlich überleben, wenn die übrigen Erben ihren Erbteil verlangen?
  • Soll Vermögen unter Lebenden oder durch eine erbrechtliche Lösung übertragen werden?
  • Soll eine Hausübergabe gegen eine Rente oder Pflegeverpflichtung erfolgen?
  • Soll gegen Wohnrechts- oder Nießbrauchsvorbehalt eine vorweggenommene Erbfolge durchgeführt werden?
  • Steht die Versorgungssicherheit des Übergebers oder die Existenzgrundlage des Übernehmers im Vordergrund?
  • Wie kann Streit unter den Erben vermieden werden?

Befinden sich bewertugsvolatile Gegenstände im Vermögen (zB. Kunstgegenstände) ist die besondere Sensibilität und spezifische Fachkenntnis des Beraters gefordert. Hier gilt es insbed

  • Wie kann möglichst viel Erbschaftssteuer gespart werden? 
  • Wie ist die Sammlung bewertet?
  • Soll die Sammlung in ihrem familiären/künstlerischen etc. Kontext erhalten bleiben?
  • Welche Möglichkieten der Vermögenssicherung gibt es?
  • Sind alle weiteren steuerlichen Fragen geklärt?  Wie steht es mit der Absicherung der Vermögensgegenstände (Echtheit) und ihrer Eigentümerzuordnung?

Die vorstehenden Fragetsellungen möchten nur einen ersten Einblick in der Beratung in der Vermögensnachfolge, hier am Beispiel des Kunstbesitzes geben. Für weitere Erörterungen steht Ihnen jeder sachkundige und spezialisierte Rechtsanwalt mit Rat und Tat zur Seite. Für die steuerlichen Fragen empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuziehen, welcher mit dem Rechtsanwalt bereits erfolgreich im Bereich der Vermögensnachfolge zusammengearbeitet hat.

  • Dr. Hannes Hartung
Mitglieder des Kompetenzboards "Vermögensnachfolge"
Dr. Rainer Kögel
Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz - Rechtsanwälte, 70597 Stuttgart

1988-1993 Studium der Rechts- und Politikwissenschaften an der Universität Tübingen und der Georgetown University, Washington...  

Dr. Rainer Kögel
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Hennerkes, Kirchdörfer & Lorz: Wir betreuen ausschließlich eignergeführte bzw. eignerbestimmte Familienunternehmen und deren Gesellschafter sowie Stiftungen. Diese beraten wir in konzeptionellen Fragestellungen, nicht im operativen Tagesgeschäft. Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen und interdisziplinären Beratungsansatz. Ausgangspunkt unserer Betrachtungen ist hierbei nicht allein das Unternehmen als solches, sondern das Familienvermögen in seiner Gesamtheit. www.hennerkes.de
Prof. Rainer Kirchdörfer

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