Im Zivilrecht versteht man unter einer Stiftung eine regelmäßig mit Rechtsfähigkeit ausgestattete, nicht verbandsmäßig organisierte Einrichtung, die einen vom Stifter bestimmten Zweck mit Hilfe eines dazu gewidmeten Vermögens dauernd fördern soll. In ihren verschiedenen Erscheinungsformen als Familienstiftung, gemeinnützige und Unternehmensstiftung hat sie im heutigen Wirtschaftleben eine erhebliche Bedeutung erlangt. Neben den Stiftungen des Zivilrechts existieren solche des öffentlichen Rechts, die von einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft durch Gesetz oder Verwaltungsakt errichtet werden, sowie kirchliche Stiftungen.
Familienunternehmen und Stiftungen Zur Sicherung eines Familienunternehmens und eines Familienvermögens über den Tod des Inhabers hinaus kommt...

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Familienunternehmen und Stiftungen
Zur Sicherung eines Familienunternehmens und eines Familienvermögens über den Tod des Inhabers hinaus kommt dem Rechtsinstitut der Stiftung in ihren verschiedenen Ausprägungen wachsende Bedeutung zu.
Im Bereich der Nachfolge bieten Stiftungskonstruktionen vielseitige Möglichkeiten, die Selbstständigkeit eines Familienunternehmens im Generationswechsel zu erhalten und die Familie langfristig finanziell abzusichern. Stiftungslösungen können insbesondere eine Alternative zur Anordnung einer Testamentvollstreckung sein. Neben der Gründung einer gemeinnützigen Stiftung kommen hier auch alternative Stiftungsmodelle wie die Gründung einer Familienstiftung, einer Stiftung & Co. KG oder die Umsetzung eines Doppelstiftungsmodells in Betracht.
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Dr. Rainer Kögel
Stiftungsrecht, Stiftungsberatung, Stiftungstreuhand, Wirtschaftstreuhand, Stiftungsverwaltung, Stiftungsmanagement
Kanzlei für Stiftungsrecht Dr. Marcus Bauckmann