Arbeitgeber:
Wenn eine Kündigung beabsichtigt ist, sollte der Arbeitgeber zuvor genau prüfen und sorgfältig vorgehen, damit die Kündigung auch ohne Abfindung sicher ist.
Arbeitnehmer:
Wenn eine Kündigung erfolgt, sollte sofort reagiert werden. Die Fristen laufen ansonsten unabänderlich.
Veranstalter: W.A.F. Institut AG Institut für Betriebsräte-Fortbildung
Weiterführenden Themencenter zu "Kündigung":
Altersteilzeit, Arbeitslosengeld, Betriebsrat, Freistellung, Geschäftsführerabberufung, Mitarbeiterfehlverhalten, Mobbing, Personalabbau, Rechtsberatung für Personalmanagement, Sozialplan, Turnaround Management, Vorstandsabberufung, WeiterbeschäftigungsanspruchFolgende Themen sind zu "Kündigung" untergeordnet:
Abfindung, Abmahnung, Abwicklungsvertrag, Arbeitszeugnis, Aufhebungsvertrag, Kündigungsschutzrecht, ÄnderungskündigungArbeitsrechtskanzlei Groll & Partner
Deutschland - 60322 Frankfurt am MainBetriebsbedingte Kündigungen müssen heute auch in vielen kirchlichen und caritativen Einrichtungen ausgesprochen werden. Dienstgeber und Mitarbeitervertretungen haben sich deshalb intensiv mit diesem sehr komplexen Thema zu befassen. Es ist Anliegen dieses Buches die...
Der Bundestag hat am 14.3.2008 das Pflegezeitgesetz (PflegeZG) verabschiedet. Nachdem das Gesetz am 25.4.2008 auch den Bundesrat passiert hat, wird es am 1.7.2008 in Kraft treten. Mit dem PflegeZG soll die Vereinbarkeit von Beschäftigung und familiärer...