
Zulassung zur Anwaltschaft 1999. Tätigkeit als Rechtsanwalt in Kiel bis Herbst 2007 in der (kollektiv-)arbeitsrechtlich spezialisierten Kanzleigemeinschaft Prof. Dr. Weiß Kreitz & Strunk. Danach bis Ende 2010 als Associate in der überörtlichen Wirtschaftskanzlei EHLER ERMER & PARTNER und schließlich seit 2011 als Gesellschafter von STRUNK DIRKS + PARTNER.
Rechtsanwalt Strunk berät vorwiegend im
Zudem ist er auch im Sport- und Vereinsrecht sowie im Werbe- und Berufsrecht der Heil- und Pflegeberufe tätig.
Neben seiner ausgeprägten Affinität zu den "neuen" Kommunikationsmedien und der entsprechenden fachlichen Spezialisierung weist er insbesondere große Erfahrung im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts auf, wo er auf eine langjährige und regelmässige Beratungs- und Verfahrenspraxis sowohl auf dem Gebiet des Betriebsverfassungsrechts als auch dem des Mitbestimmungsrechts des öffentlichen Dienstes sowie des Mitarbeitervertretungsrechts der EKD zurückgreifen kann.
Rechtsanwalt Strunk veröffentlicht seit vielen Jahren Beiträge für die Fachzeitschrift "Computer und Arbeit" (CuA). Er ist Mitautor des Lehrbuchs “Recht in der Pflege” von Prof. Dr. Thomas Weiß.
Unter der Adresse LEGALIT.de betreibt er ein Weblog zum IT-Recht.
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