Das Insolvenzplanverfahren ist eine Möglichkeit der Unternehmenssanierung. Diese Art der Sanierung darf jedoch nur bei Unternehmen angewendet werden, denen für die Zukunft noch begründete Aussichten auf eine positive Entwicklung bescheinigt werden. Hierzu erstellt der Insolvenzverwalter einen Insolvenzplan, der die aktuelle Situation des Unternehmens sowie die Chancen und Risiken am Markt analysiert. Dieser Plan wird den Gläubigern auf einer Gläubigerversammlung präsentiert. Der Gläubigerausschuss entscheidet daraufhin, ob das Unternehmen weitergeführt oder durch ein Insolvenzverfahren aufgelöst werden soll.
Achim Frank Rechtsanwalt Position Seit 1996 bei Schultze & Braun. Geschäftsbereich: Sanierungsberatung....

Veranstalter: FORUM · Institut für Management GmbH
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