Unter Insolvenz versteht man die Zahlungsunfähigkeit beziehungsweise Überschuldung eines Unternehmens, die die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens notwendig macht. Zahlungsunfähig ist eine Firma, wenn die Fälligkeiten nicht mehr beglichen werden können. Eine Überschuldung liegt vor, wenn die Verbindlichkeiten das Firmenvermögen übersteigen und die Zukunftsprognosen für das Unternehmen negativ sind. Die Beantragung des Insolvenzverfahrens muss innerhalb von 60 Tagen nach Eintritt der Insolvenz erfolgen. Je nach finanzieller Lage wird daraufhin entweder ein Konkursverfahren oder ein Sanierungsverfahren eingeleitet. Die Kosten richten sich nach der Höhe der Schulden bzw. nach dem durch die Insolvenzabwicklung erzielten Erlös.
KATRIN WEDEKIND RECHTSANWÄLTIN, MEDIATORIN Fachanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht geboren 1967...

Achim Frank Rechtsanwalt Position Seit 1996 bei Schultze & Braun. Geschäftsbereich: Sanierungsberatung....

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MBA Hermann Kulzer, Fachanwalt
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