
Besprechung des BAG Urteils (8 AZR 722/07) vom 19.03.2009 zum Betriebsübergang. Ein Erlassvertrag, mit dem die Parteien eines Arbeitsverhältnisses den Verzicht auf rückständige Vergütung für den Fall vereinbaren, dass es zum Betriebsübergang auf einen Dritten kommt, ist unwirksam.
Von Rechtsanwalt Dr. jur. Frank Sievert, Hamburg
02.04.2009
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