Gesellschafterhaftung

Definition Gesellschafterhaftung

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Kompetenzübersicht

Kapitalaufbringung bei GmbH und Aktiengesellschaft, Bargründung, Sachgründung, Kapitalerhaltung, Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen an Gesellschafter, Insolvenzanfechtung, Insolvenzantragspflicht des Gesellschafters. Debt equity swap; Rechtssichere Gründung von Gesellschaften (UG, AG, GmbH)
MBA Hermann Kulzer, Fachanwalt

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