Das Familienrecht ist im 4. Buch des BGB geregelt.
Es beinhaltet u.a. das Eheschließungs- und Scheidungsrecht, die Rechtsbeziehungen zu Kindern, das Unterhaltsrecht und das Betreuungsrecht.
Familienrechtliche Beratung umfasst regelmäßig nicht nur rein juristische Beratung, sondern auch menschliche und emotionale Erwägungen, die sich insbesondere auswirken, wenn Kinder vorhanden sind.Hauptbereiche sind: Scheidung, Unterhalt für Kinder, Unterhalt für Ehegatte (Trennungszeit und nacheliche Zeit), Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Hausrat, Umgangsregelungen, Zugewinn, Versorgungsausgleich
Die Unterhaltsreform kommt.
Am 22.03.2007 hat die Koalition sich endlich auf einen Kompromiss geeinigt. Das Reformgesetz ist nicht vom Bundesrat zustimmungspflichtig und das Bundesjustizministerium versucht die Reform zum 01.07.2007 in Kraft treten zu lassen. Für jeden notwendigen politischen Schritt gibt es jeweils noch zwei Zeitpunkte die von den Politikern genutzt werden können.
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Fachanwalt für Familienrecht
Florian Kress
Fachanwalt für Familienrecht
Dipl.-Jur. Tobias Zink