Der Fiskus besteuert bei unbeschränkt Steuerpflichtigen nicht nur die inländischen Einkünfte, sondern alle in- und ausländischen Einkünfte. Dieses Welteinkommensprinzip nehmen aber ebenso die meisten ausländischen Staaten für sich in Anspruch und daher droht für dieselben steuerlichen Einkünfte eine doppelte Besteuerung im In- und Ausland. Entsprechend greifen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten die der Einkunftserzielung dienen sowohl der Wohnsitzstaat, im Rahmen der unbeschränkten Steuerpflicht, als auch der Quellenstaat, aus dem die Einkünfte stammen, auf dieselben Einkünfte zu. Zur Vermeidung dieser volkswirtschaftlich schädlichen Doppelbesteuerung haben viele Staaten bilaterale Verträge geschlossen, die sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen, die diese doppelte Besteuerung vermeiden sollen bzw. einem Staat zuweisen.
Veranstalter: DEKRA Akademie München
Synonyme zu "Doppelbesteuerungsabkommen":
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