Nicht zuletzt aufgrund der durch den sog. Mannesmann-Prozeß wieder aufgeflammten breiten Diskussion über die zulässige Höhe von Manager-vergütungen, die inzwischen auch den Gesetzgeber zum Handeln in Form des Vorstandsvergütungs-Offenlegungsgesetzes genötigt hat, befasst sich dieser Fachbeitrag eingehend mit der Frage der Bestimmung der Angemessenheit bzw. Unangemessenheit von Vorstandsbezügen.