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Abschreibung

Definition Abschreibung

Eine Abschreibung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand, in der Kostenrechnung als Kosten erfasst. Die Abschreibung bezeichnet die Wertminderung an Vermögensgegenständen innerhalb einer bestimmten Nutzungsdauer. Der Wertverbrauch kann im technischen Bereich etwa durch Verschleiß, Abnützung etc. eintreten, in anderen Bereichen kann der Einkauf von Materialien, z.B. Büromaterial in der Verwaltung, als Wertverbrauch verbucht werden. Bei zu hohen Abschreibungen in den Vorjahren werden als gegenteilige Maßnahme sogenannte Zuschreibungen vorgenommen.
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Abschreibung-Premiumexperten
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EXCON Howald Consulting GmbH

Ergänzende Infos zu "Abschreibung"

Synonyme zu "Abschreibung":

Sonderabschreibung, Planmäßige Wertminderung, Außerplanmäßige Wertminderung, AfA, Lineare Abschreibung, Absetzung für Abnutzung, Werteverzehr von Wirtschaftsgütern

Weiterführenden Themencenter zu "Abschreibung":

Anlagenbuchhaltung, Anlagenwirtschaft, Immaterieller Vermögensgegenstand, Inventur, Rückstellung
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Kompetenzübersicht

Haben Sie in der Vergangenheit Abschreibungen getätigt? Sind Sie sicher, dass es richtig war diese Abschreibungen als endgültig zu betrachten? Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten Ihre GuV Rechnung (wieder) zu verbessern.
Erich Howald

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